Kündigungsgarantielogo mit der Aufschrift 100 % Kündigungsgarantie

Die Kündigungsgarantie.*

Wir garantieren dir: Die rechtssichere Kündigung deines Vertrags ohne Folgekosten!

Was ist die aboalarm Kündigungsgarantie?

aboalarm bietet Ihnen nicht nur die Möglichkeit, Ihre Abos zu verwalten, sondern auch diese zu kündigen. Wir stehen dafür ein, dass eine Kündigung, die durch uns versendet wurde, auch tatsächlich wirksam ist. Deshalb bieten wir für unsere Nutzer eine Kündigungsgarantie für ausgewählte Anbieter an. Selbstverständlich besteht die Kündigungsgarantie ohne Beeinträchtigung eventueller gesetzlich bestehender Rechte. Der räumliche Geltungsbereich der Garantie ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Risiken, die durch eine fehlerhafte Kündigung bestehen, werden von aboalarm gemäß folgender Bedingungen getragen.

Was ist Inhalt der Kündigungsgarantie?

Die Kündigungsgarantie beinhaltet das Versprechen, dass aboalarm unter bestimmten Voraussetzungen eine erfolgreiche Kündigung erwirkt und somit das Vertragsverhältnis zum jeweiligen Anbieter, für den die Kündigungsgarantie gilt, beendet wird.

Unsere erfahrenen Kundensupport-Mitarbeiter, die bereits tausenden von Nutzern erfolgreich bei Kündigungen geholfen haben, stehen Ihnen als persönliche Ansprechpartner bei einem Fehlverhalten des Vertragspartners zur Seite.

Für den Fall, dass der Anbieter auch nach der Hilfestellung unseres erfahrenen Supports sich weigert, die Kündigung zu akzeptieren, bieten wir Ihnen kostenlose anwaltliche Hilfe an. Beispielsweise übernehmen wir 100 % aller außergerichtlichen Anwaltskosten und die Kosten für eine Klage.

Sollte es dennoch dazu kommen, dass das Vertragsverhältnis trotz Kündigungsmöglichkeit nicht beendet werden konnte, übernimmt aboalarm die Vertragsfolgekosten gemäß dieser Bedingungen.

Leistungsumfang der Kündigungsgarantie

  • aboalarm stellt seinen Nutzern kostenfreie anwaltliche Hilfe zur Verfügung, wenn sich der Anbieter weigern sollte, die Vertragsbeendigung durch die Kündigung zu akzeptieren.
    Wir bieten Ihnen die (von uns bezahlte) Unterstützung unseres erfahrenen und langjährigen Partner-Anwalts an, um Ihre Rechte durchzusetzen. Die Kosten dafür übernehmen wir zu 100 %, sowohl die Anwaltskosten (gerichtlich/außergerichtlich) als auch die notwendigen Kosten des Verfahrens.
  • aboalarm übernimmt, wenn die Rechtsverfolgung erfolglos ist, die durch die ungewollte Vertragsverlängerung entstandenen Mehrkosten wie folgt:
    • Wir übernehmen die komplette Grundgebühr für den ungewollt verlängerten Vertrag bis zum nächstmöglichen Beendigungszeitpunkt, wenn der Vertrag ersatzlos gekündigt werden sollte, d.h. wenn nicht ein anderer Vertrag mit dem gleichen Vertragsziel bei einem anderen oder bei demselben Anbieter abgeschlossen wurde/werden soll.
    • Die volle Grundgebühr für den bestehenden Vertrag wird bis zum nächstmöglichen Beendigungszeitpunkt außerdem übernommen, wenn ein neuer Vertrag mit gleichem Vertragsziel abgeschlossen wurde, um den bestehenden Vertrag zu ersetzen und Sie nun wegen der fehlgeschlagenen Kündigung zwei Verträge mit gleichem Vertragsziel haben.
    • Sollte der Vertrag durch einen neuen (günstigeren) Vertrag mit dem gleichen Vertragsziel ersetzt werden, übernehmen wir die Differenz zwischen dem günstigeren und dem noch bestehenden Vertrag, wenn der neue Vertrag wegen des bestehenden Vertrages nicht abgeschlossen wurde.
    • Dass die Möglichkeit des Abschlusses eines neuen günstigeren Vertrages bestand, muss von Ihnen nachgewiesen werden.
    • Vertragsziel bedeutet die Art und der Inhalt des Vertrages. Der bestehende Vertrag sollte also durch einen Vertrag, der die identische (Dienst-)Leistung zum Gegenstand hat, ersetzt werden (z.B. kann ein Handyvertrag nicht durch einen Internetvertrag mit Telefonanschluss ersetzt werden).
  • aboalarm übernimmt keine Verantwortung für folgende (Rück-)Zahlungen:
    • Rückzahlungen für zurückgesendete oder zurückzusendende (Miet-)Geräte bei Vertragsende (wie bspw. Router)
    • Doppelte Abbuchungen auf Ihrem Bankkonto durch den Anbieter auf Grund von technischen Problemen beim Anbieter. Hier können Sie eine Rückbuchung über die Bank verlangen.
    • Abbuchungen von Ihrem Bankkonto nach Ende des Vertragsverhältnisses und vorliegender Bestätigung des Vertragsendes durch den Anbieter. Auch in diesem Fall könenn Sie eine Rückbuchung über die Bank veranlassen.
  • aboalarm übernimmt grundsätzlich keine Verantwortung für Wertersatz oder Schadensersatzforderungen des Anbieters gegenüber dem Nutzer nach Bestätigung des erfolgreichen Widerrufs bzw. der Kündigung.

Wann gilt die Kündigungsgarantie?

Sollte eine durch aboalarm versendete Kündigung vom Anbieter nicht akzeptiert werden und Sie deshalb weiter an den nun ungewollten Vertrag gebunden sein, können Sie die Kündigungsgarantie in Anspruch nehmen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Bei dem Kündigungsempfänger handelt es sich um einen Anbieter, für den die Kündigungsgarantie gilt (erkennbar an dem Kündigungsgarantie-Siegel).
  • Sie haben die Kündigung frist- und formgerecht, nötigenfalls mit ausreichender Begründung versehen und mindestens 4 Werktage (nicht Samstage, Sonn- und Feiertage) vor Ablauf der Kündigungsfrist an den Anbieter via aboalarm unter Beachtung der AGB (insb. § 7) von aboalarm versandt.
  • Bei Erklärung eines Widerrufs, der als Kündigung oder „Widerruf & Kündigung“ bezeichnet ist, gilt die Kündigungsgarantie nicht für die Durchsetzung eines ausgeübten Widerrufsrechts, wenn der Anbieter diesen als Kündigung behandelt.
  • Die Kündigung bezieht sich nur auf eine Kundennummer. Bei mehreren Verträgen/Anschlüssen ist für jeden Vertrag/jede Kundennummer eine eigene Kündigung zu verschicken.
  • Sie haben eine reguläre, ordentliche Kündigung verschickt. Kein Anspruch besteht bei einer Sonderkündigung, einer außerordentlichen Kündigung oder einem Widerruf. Ausnahme: Bei Online-Dating-Anbietern, für die die Kündigungsgarantie gilt, unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der schnellstmöglichen Beendigung des Vertrages.
  • Seit Ihrer Kündigung sind höchstens 4 Wochen vergangen und Sie haben keine Kündigungsbestätigung vom Anbieter erhalten oder der Anbieter hat Ihnen schriftlich oder in Textform mitgeteilt, dass er die Kündigung nicht akzeptiert. Nach 14 Tagen bekommen Sie von uns einen Reminder per E-Mail mit der Bitte um Feedback, so dass Sie hieran erinnert werden und gegebenenfalls direkt darauf antworten können.

Die Kündigungsgarantie erlischt, wenn Sie den Text des Kündigungsschreibens so verändern, dass nach dem Sinngehalt keine Kündigung mehr vorliegt, Ihr selbst erstellter und/oder zum Standardtext hinzugefügter Text beleidigend und/oder bedrohend ist oder die Rechte Dritter verletzt. Weiterhin erlischt unsere Kündigungsgarantie, wenn Sie uns gegenüber unwahre Angaben über den Streitfall machen (Gesprächsverlauf, Fristen usw.) oder wenn Sie den Kündigungsempfänger verändern.

Was muss ich tun, um die Garantie in Anspruch nehmen zu können?

Liegen die o.g. Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Garantie vor, müssen Sie innerhalb von spätestens 4 Wochen nach Kündigungsversand Kontakt mit unserem Kundensupport aufnehmen und folgende Mitwirkungspflichten erfüllen:

  • Sie verpflichten sich, keine Leistungen der Gegenseite mehr nach Ablauf des durch die Kündigung errechneten Beendigungszeitpunkts in Anspruch zu nehmen.
  • Zudem müssen Sie entsprechend der Vorgaben unseres Kundensupports mit dem Kündigungsempfänger kommunizieren.
  • Alle geforderten relevanten Informationen müssen an uns und an den von uns genannten Partner-Anwalt innerhalb des geforderten Zeitraums (regelmäßig 14 Tage) übermittelt werden.
  • Bei Aufforderung durch uns muss eine Bevollmächtigung des Partner-Anwalts durch Sie erfolgen, die Kosten hierfür übernehmen wir.
  • Sie müssen bei der Rechtsverfolgung im von uns und dem Partner-Anwalt berechtigtermaßen geforderten Umfang mitwirken.
  • Bei Aufforderung muss eine nochmalige Versendung der Kündigung via aboalarm erfolgen. Die hierbei entstehenden Kosten tragen wir.

Wie bekomme ich die Erstattung?

Sollte der Fall eintreten, dass das Vertragsverhältnis nicht beendet wird und Sie durch die ungewollte Vertragsverlängerung Mehrkosten entstehen, ersetzen wir diese Kosten, sobald sie von Ihnen geltend gemacht werden.

Eine Geltendmachung ist möglich, sobald die Zahlungen für den ungewollten Vertrag an den Anbieter geleistet wurden und Sie diese Zahlung nachweisen können.